Wahlarztordination

Bei Wahlärzten besteht keine direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Patienten von Wahlärzten sind Privatpatienten. Das bedeutet, dass Sie eine Honorarnote mit der Auflistung der erbrachten medizinischen Leistungen bekommen.
Die Rechnung ist von Ihnen selbst zu begleichen und kann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
In der Regel werden 80% des Krankenkassentarifes rückerstattet.

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